Hessische Aufstiegsprämie - 1000,- Euro Prämie für die Fleißigen
Mit der hessischen Aufstiegsprämie soll finanziell honoriert werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsfortbildung entschließen und auf diese Weise ihre eigene Qualifikation stärken. Gefördert wird der Erwerb von Fortbildungsabschlüssen auf DQR-Niveau 6 (z. B. Industriemeister*in IHK - entspricht den Bachelor-Abschlüssen der Hochschulen) oder DQR-Niveau 7 (z.B. Techn. Betriebswirt*in IHK - entspricht den Master-Abschlüssen der Hochschulen).
Erfolgreiche Absolvent*Innen einer Aufstiegsfortbildung können auf Antrag eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Abschluss ab dem 01. Januar 2022 erworben wurde.
Die Prämie ist spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses zu beantragen. Voraussetzungen, Antragstellung und weitere wichtige Details rund um die Aufstiegsprämie: aufstiegspraemie.hessen.de
Weitere Infos:
Merkblatt zur Aufstiegsprämie mit den wichtigsten Infos und Stellen
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen