Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist das Förderangebot
für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Mit dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker oder Fachwirt – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Einkommens-, alters- und vermögensunabhängige Förderung
Die Förderung durch Aufstiegs-BAföG ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig. Sie umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Eine wesentliche Voraussetzung ist, daß der Antragsteller bislang noch keine berufliche Aufstiegsweiterbildung durchgeführt hat, unabhängig davon, ob diese in der Vergangenheit gefördert wurde oder nicht.
Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 50 %, der restliche Betrag wird mit einem zinsgünstigen Darlehen finanziert durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei dem Darlehen handelt es sich um ein Darlehensangebot, das dem Antragsteller unterbreitet wird. Die Annahme des Angebots ist nicht zwingend verbunden mit der Auszahlung des Zuschusses, d.h., es ist auch möglich, nur den Zuschuss zu erhalten, ohne das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Alle erfolgreichen Prüflinge erhalten einen Darlehenserlass von 50 % auf das für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen. - Nach Abschluss des Lehrgangs und einer Karenzzeit von 2 Jahren (längstens jedoch nach 6 Jahren) ist das Darlehn zins- und tilgungsfrei. Danach ist das Darlehn innerhalb von 10 Jahren mit einer monatlichen Mindestrate i.H. von € 128,00 zurückzuzahlen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag gefördert werden, der aber vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und deren Ehegatten abhängig ist. Fortbildungskosten sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Wie das neue Aufstiegs-BAföG (mit Neuerungen, die ab 01.08.2020 in Kraft getreten sind) funktioniert erfahren Sie im Erklärvideo des BMBF.
Detaillierte Informationen und die Möglichkeit zum Download der Antragsunterlagen erhalten Sie unter: BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung und Studierendenwerk Kassel sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Darüber hinaus erhalten Sie Infos über die Meister-/Aufstiegs-BAföG-Hotline (montags bis freitags von 8 - 20 Uhr, Telefonnummer: 0800-6223634) sowie auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Aufstiegsprämie Hessen
Kostenloser Meisterbrief – Jetzt 3.500 Euro Förderung!
Weiterbildungswille und Durchhaltevermögen zahlen sich aus! Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung erhalten ab dem 1. Juni 2024 eine erhöhte Prämie von 3.500 Euro.
Beantragen können die Aufstiegsprämie alle, die nach dem 1. Januar 2022 eine Aufstiegsprüfung (Meisterprüfung) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) bestanden und damit einen Abschluss als Handwerksmeister/in, Industriemeister/in, Fachmeister/in oder Meister/in aus dem landwirtschaftlichen Bereich erworben haben.
Voraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss in Hessen liegen.
- Die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein oder noch abgelegt werden. Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch in einem anderen Bundesland absolviert werden.
Anträge für die Aufstiegsprämie können bei der prüfenden Stelle gestellt werden.
Seit 2019 gibt es die Prämie auch für Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO.
Qualifikationen: Die Abschlüsse müssen dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel Fachwirte/innen, Fachkaufleute oder Betriebswirte/innen.
Mehr Informationen:
Begabtenförderung
Nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung können Sie durch ein Weiterbildungsstipendium für eine weitere Qualifizierung gefördert werden.
„Begabtenförderung berufliche Bildung" heißt das Förderprogramm der Bundesregierung
- es beinhaltet Zuschüsse bis zu 5.100 Euro für junge, besonders begabte Menschen bis 27 Jahre.
Detaillierte Infos von der „Stiftung Begabtenförderung des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung" finden Sie unter dem folgenden Link:
mehr
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende können die Übernahme der Lehrgangskosten durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr beantragen. Infos dazu finden Sie hier.
Bildungsurlaub
Für in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer*innen und besteht nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes teilnehmen zu können.
Nähere Informationen finden Sie hier (ArbeitsweltHessen, Hess. Ministerium f. Soziales u. Integration). - Informationen über Bildungsurlaubs-Regelungen anderer Bundesländer finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Länder.
Förderung durch den Arbeitgeber
Fragen Sie Ihren Chef, ob er die Kosten Ihrer Weiterbildung übernimmt! Denn nicht nur Sie als Arbeitnehmer profitieren von der Weiterbildung und den neu erworbenen Qualifikationen. Viele Arbeitgeber wissen das Engagement und das gesteigerte Leistungspotenzial sehr zu schätzen und sind daher bereit die Lehrgangskosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie die Ausgaben für Ihre Weiterbildung in voller Höhe als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Finanzamt.
Bitte beachten Sie, dass alle hier gemachten Angaben ohne Gewähr sind!
Ansprechpartner
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FTK-ZentraleGobietstraße 13, 34123 KasselTelefon: +49 (0) 561 58 50 76
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. SchulleitungOlga Koch
Telefon: +49 (0) 561 57 44 53 45Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Stellv. Schulleitung
Leitung VerwaltungRegine LangTelefon: +49 (0) 561 58 50 77
Mobil: +49 (0) 151 54 90 21 71Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.