Qualifizierung
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV (Ausbildereignung)
- für angehende Handwerksmeister/innen
Unser Lehrgang bietet eine fundierte und praxisnahe Vorbereitung auf das Ausbildungsgeschehen und bereitet Sie gezielt auf die Ausbildereignungsprüfung der Handwerkskammer nach der Handwerksordnung/AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) vor. Ziel ist nicht nur das Vermitteln der reinen Theorie, sondern auch die Ausbildungspraxis.
Im Lehrgang lernen Sie rhetorische Grundregeln kennen, die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit als Ausbilder/in helfen, zudem üben Sie Lehrgespräche und Moderationen.
Des Weiteren erhalten Sie Anregungen und entwickeln Ideen, wie Sie theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erfolgreich vermitteln. Insbesondere beschäftigt sich der Lehrgang zur Ausbildereignung (ugs. auch Ausbilderschein) mit den unten genannten Handlungsfeldern.
Lehrgangsinhalte
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung
- Strukturen des Berufsbikldungssystems
- Planung der Ausbildung
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden
- Berufsbildungsvertrag - Ausbildung durchführen
- Lernfördernde Bedingungen
- Ausbildungsmethoden und -medien
- Lern- und Arbeitsaufgaben
- Leistungs- und Beurteilungsgespräche
- Lern- und Konfliktmanagement
- Interkulturelle Kompetenzen - Ausbildung abschließen
- Prüfungen und Zeugnisse
- Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten - Ausbildungsrecht
- Allgemeine und vertragliche Grundlagen
- Grundlagen und Gesetze
- Staatliche Bildungsförderungen
Tätigkeitsfelder
Die/Der Ausbilder/in kann stellvertretend für den ausbildenden Betrieb die Ausbildung durchführen. Durch den Lehrgang erfüllt sie/er die Funktion, einem oder mehreren Auszubildenden die im Ausbildungsplan festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören zudem:
- Vorbereitung, Planung und Durchführung der Ausbldung
- Gewährleistung einer praxisorientierten Ausbildung (am Arbeitsplatz)
- Bewertung der Leistungen und Lernfortschritte des Auszubildenden
- Charakterliche Förderung (Erfüllung einer Art Vorbildfunktion)
- Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung sowie Zeugniserstellung