Am 01.08.2020 trat die 4. Novelle des AFGB, mit dem generell die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden soll, in Kraft. Das Aufstiegs-BAföG ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht). Mit umfassenden Leistungsverbesserungen wurde es nun noch attraktiver für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Gefördert werden nun berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, wie z.B. der Gepr. Berufsspezialist, der Bachelor Professional und der Master Professional. Darüber hinaus wird die Unterhaltsförderung erstmals als Vollzuschuss gewährt und muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Die wichtigsten Neuerungen und Details: hier
Neuerungen beim Aufstiegs-BAföG - Attraktiver denn je!
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